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Thema Wasserkraft: Feinrechen
Behauptungen, dass die Feinrechen von Kleinwasserkraftanlagen eine Gefahr für Fische darstellen, muss grundsätzlich widersprochen werden. Bereits bei der Planung der Gesamtanlage wird der Durchflussquerschnitt des Feinrechens untersucht und so bemessen, dass die Anströmgeschwindigkeit sowie die Strömungsgeschwindigkeit zwischen den Rechenstäben so klein wie möglich gehalten wird, um unnötige Fallhöhenverluste zu vermeiden. Dies ist der Grundsatz für die Realisierung einer Wasserkraftanlage mit möglichst hohem Gesamtwirkungsgrad. In Deutschland werden in ca. 80 Prozent der Wasserkraftanlagen bis 200 KW Leistung Feinrechen mit einer Rechenstab Lichte Weite von 20 mm eingebaut. Diese Rechenstab Lichte Weite ist gerade noch vertretbar und baulich zu realisieren. Beim Einbau eines Feinrechens mit Rechenstab Lichte Weite von 10 mm müsste der Querschnitt des Zulaufkanals im Bereich des Feinrechens nahezu verdoppelt werden.
Auch die Realisierung einer optimalen Gestaltung des Zulaufs zwischen Feinrechen und Turbine wird erschwert, was unvertretbar hohe Betonbau- sowie Stahlwasserbaukosten verursachen würde. Planer und Kraftwerksbesitzer würden – um Baukosten zu sparen – einen Kompromiss eingehen und eine höhere Strömungsgeschwindigkeit zwischen den Rechenstäben (und damit mehr Fallhöhenverluste) akzeptieren. Durch die höhere Strömungsgeschwindigkeit zwischen den Rechenstäben, sowie deren geringerer Abstand wird der Feinrechen schneller verlegt sein, als bei herkömmlichen Anlagen mit 20 mm Stab Lichte Weite. Eine ungleichmäßige Verlegung des Feinrechens mit Schwemmgut könnte überdies lokal erhöhte Anströmgeschwindigkeiten verursachen (Sogwirkung), was beiderseits eine Gefahr - sowohl für einen effektiven Betrieb der Anlage - als auch für Fische darstellt.
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